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CE-Beratung

Seit dem 1.1.1993 ist der europäische Binnenmarkt Realität. Hersteller von Waren, die diese im europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen wollen, müssen sich an die in diesem Wirtschaftsraum geltenden Vorschriften halten. Die Vorschriften zur Gestaltung von Produkten, die im gesamten europäischen Wirtschaftsraum uneingeschränkt marktfähig sind, sind in den sog. CE-Richtlinien nieder gelegt. Diese Richtlinien gelten europaweit, jedoch nicht unmittelbar für den Hersteller.

Maßgeblich für Hersteller in den einzelnen Ländern ist die jeweilige nationale Gesetzgebung. In Deutschland sind die meisten der CE-Richtlinien im Produktsicherheitsgesetz ProdSG vom 08.11.2011 umgesetzt.

Ziel der Richtlinien ist die Erreichung eines größtmöglichen einheitlichen Sicherheitsniveaus für Benutzer im Umgang mit den Produkten. Soweit bereits europaweit einheitliche Normen (sog. harmonisierte Normen) für einzelne Produkte oder Produktgruppen existieren, geht der Gesetzgeber bei ihrer Anwendung durch den Hersteller davon aus, dass der Hersteller damit die in den Richtlinien geforderte Sicherheit erreicht hat, so dass das Produkt europaweit verkauft werden darf. Die äußere Kennzeichnung für ein richlinienkonformes Produkt ist ein am Produkt angebrachtes CE-Zeichen. Zur Sicherstellung, dass dieses Zeichen rechtmäßig am Produkt angebracht werden darf, hat der Hersteller ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.

In vielen Unternehmen herrscht Unklarheit darüber, wie ein solches Konformitätsbewertungsverfahren aussehen muss, welche Dokumentation dazu gehört, welche Prüfinstanzen oder andere externe Unternehmen gegebenenfalls einzubinden sind oder eingebunden werden können, welche Konsequenzen die Nichtbeachtung einschlägiger Vorschriften nach sich zieht und wer letztendlich die Verantwortung für ein gesetzeskonformes Inverkehrbringen von Produkten trägt.

Elf Kategorien von Produkten sind hinsichtlich der CE-Bewertung durch entsprechende Richtlinien geregelt. Die dok&media GmbH berät Unternehmen auf dem Weg zum CE-konformen Produkt.

Konstruktionsbegleitend ist eine Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung durchzuführen, um die von der Maschine ausgehenden Restgefahren auf ein Minimum zu reduzieren.

Die dok&media kann auf vielfältige Art und Weise Hilfestellung beim CE-konformen Inverkehrbringen von Produkten anbieten.

Zielsetzung:

  • Hinführung von Unternehmen zu CE-konformen Produkten
  • Bewertung bestehender Produktlinien hinsichtlich CE-Konformität
  • Unterstützung bei der Durchführung notwendiger Analysen

Aufgabenstellung:

  • Analyse und Umsetzung der erforderlichen betrieblichen Maßnahmen zur Erfüllung der Forderungen einschlägiger EG-Richtlinien
  • Partnerschaftliche Erarbeitung von Konzepten zur Unterstützung bei der Erstellung CE-konformer Produkte
  • Einsatz geeigneter organisatorischer Werkzeuge und Durchführung von Schulungsmaßnahmen

Dienstleistungen:

  • Durchführung von Konformitätsbewertungen
  • Gefahrenanalysen
  • Mitarbeiterschulungen